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    UK Modern Slavery Act
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    UK Modern Slavery Act

      UK Modern Slavery Act

      Britisches Gesetz gegen moderne Sklaverei (UK Modern Slavery Act 2015), Erklärung über die Grundsätze und Richtlinien des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2025

      Diese Grundsatzerklärung erfolgt gemäß § 54, Teil 6 des UK Modern Slavery Act 2015 (britisches Gesetz gegen moderne Sklaverei) und beschreibt die von Krones umgesetzten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass unsere Geschäftstätigkeiten weder Sklaverei noch Menschenhandel unterstützen. Im Vereinigten Königreich wird Krones durch die Tochtergesellschaften Krones UK Ltd., System Ltd. und Netstal UK Ltd. vertreten.

      Geschäftsmodell und Märkte

      Krones bietet Maschinen und Anlagen für die Abfüll- und Verpackungstechnik siwie für die Getränkeproduktion an. Darüber hinaus komplettieren die Prozesstechnologie, Recycling- und Advanced Molding-Technologien sowie innovative Digitalisierungs- und Intralogistik-Lösungen unsere Produktpalette. Die Leistungen von Krones umfassen die Konstruktion, Fertigung, Montage, Inbetriebnahme und Prüfung der Maschinen und Anlagen. Wichtige Bestanteile unserer Wertschöpfungskette sind die Beschaffung hochwertiger Materialien und Komponenten sowie die enge Zusammenarbeit mit Lieferanten und Logistikpartnern. Im Vertrieb arbeiten wir eng mit unseren Kunden zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die ihren spezifischen Anforderungen entsprechen. Krones verfügt über Servicezentren und Büros auf der ganzen Welt, und unsere Lieferkette erstreckt sich über den gesamten Globus.

      Regeln und Richtlinien

      Der Krones Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeitenden weltweit. Basierend auf unserem Zielbild legt er konzernweite Anforderungen an die Einhaltung von Gesetzen, Normen und Richtlinien fest, um ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das auf Integrität, Respekt, Fairness und verantwortungsvollem Verhalten basiert. Alle Krones Mitarbeitenden haben sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex verpflichtet. Daher unterstützen alle Mitarbeitenden dieselben Grundprinzipien in Bezug auf Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und den Kampf gegen Korruption. Krones erwartet, dass seine Mitarbeitenden den Verhaltenskodex einhalten. Diese Verpflichtung ist auch in unseren Arbeitsverträgen verankert.

      Krones erwartet auch von seinen Geschäftspartnern ausnahmslos, die Grundsätze einzuhalten. Sie sind im Krones Lieferantenkodex festgelegt. Der Lieferantenkodex verpflichtet Lieferanten, die geltenden internationalen Standards einzuhalten, darunter:

      • die Prinzipien des Globalen Compact der Vereinten Nationen (UNGC),
      • die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO),
      • die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung),
      • die Grundprinzipien des ETI Base Code (Ethical Trading Initiative),

      und den britischen Modern Slavery Act 2015. Darüber hinaus definiert der Krones Lieferantenkodex auch die Standards, die von Lieferanten in Bezug auf Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Missbrauch eingehalten werden müssen, was ebenfalls dem britischen Modern Slavery Act 2015 entspricht. Geschäftspartner müssen zustimmen, den Lieferantenkodex einzuhalten. Aus diesem Grund wird von ihnen erwartet, dass sie in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der im Lieferantenkodex definierten Standards überwachen, mit ihren jeweiligen Geschäftspartnern in Dialog treten und es Krones gestatten, diesbezüglich Betriebsprüfungen durchzuführen. Im Falle einer Nichteinhaltung behält sich Krones das Recht vor, entsprechend zu reagieren.

      Krones macht keine wissentlichen Geschäftsaktivitäten mit Geschäftspartnern oder unterstützt diese, wenn sie in Sklaverei oder Menschenhandel verwickelt sind. Jeder Verstoß gegen die im Lieferantenkodex festgelegten Grundsätze und Anforderungen wird als wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens des Geschäftspartners betrachtet. Darüber hinaus steht Krones das Recht zu, einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen mit Geschäftspartnern außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn die Geschäftspartner den Lieferantenkodex nachweislich nicht erfüllen oder keine Verbesserungsmaßnahmen umsetzen, nachdem ihnen hierzu von Krones eine angemessene Frist gesetzt wurde.

      Risiken und Sorgfaltspflichten

      Aufgrund der globalen Geschäftstätigkeit besteht in der Wertschöpfungskette von Krones ein inhärentes Risiko von Kinder- und Zwangsarbeit, insbesondere in Ländern und Branchen, in denen Kinder- und Zwangsarbeit weit verbreitet ist. Für mehr Transparenz führen wir daher mindestens einmal jährlich datenbasierte Menschenrechts- und Umweltrisikoanalysen im Rahmen unserer Menschenrechtsstrategie durch. Die Analyse berücksichtigt Beschaffungsvolumen, Herkunfts- und Produktionsländer sowie die Art der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen. Die aus dieser abstrakten Risikoanalyse resultierenden Lieferantenrisikoprofile werden schrittweise in Nachhaltigkeitsbewertungen und -audits als integraler Bestandteil des laufenden Bewertungsprozesses integriert. Menschenrechtsrisikoanalysen ermöglichen es Krones, die Anfälligkeit für potenzielle Menschenrechtsverletzungen besser einzuschätzen und bereits im Voraus präventive Maßnahmen zu ergreifen.

      Diese Risikoanalysen werden durch Ergebnisse aus den Compliance-Due-Diligence-Prüfungen ergänzt, die auch Informationen über potenzielle Menschenrechtsverletzungen in der Wertschöpfungskette liefern können. Im Rahmen der in den regulären Due-Diligence-Prozess integrierten Verfahren werden Kunden, Agenten, Makler, Lieferanten, Drittzahler, neue Geschäftsführer/CEOs sowie neue Mitglieder auf Führungsebene anhand öffentlich zugänglicher Daten überprüft, um Warnsignale zu erkennen.

      Die Ergebnisse aus den Risikoanalysen und den Due-Diligence-Überprüfungen fließen in den regulären gruppenweiten Risikomanagement-Berichtsprozess ein und werden in bestehende Personal-, Einkaufs- und Prüfungsprozesse integriert.

      Schulungen und Audits

      Im Rahmen unseres Compliance-Managements müssen alle Mitarbeitende der Krones Konzerns erfolgreich eine Compliance-Schulung absolvieren. Die Geschäftsführer der jeweiligen Gesellschaften müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über den Verhaltenskodex informiert sind und selbst mit gutem Beispiel in ihrer eigenen Führungsstruktur vorangehen. Alle Mitarbeitenden werden über Änderungen am Verhaltenskodex informiert. Menschenrechts- und Arbeitsthemen werden zusätzlich durch verpflichtende Menschenrechtsschulungen Mitarbeitende mit regelmäßigem Drittkontakt abgedeckt. Außerdem werden wichtige Aspekte der Arbeitssicherheit sowohl in der Basisunterweisung als auch in standortspezifischen Schulungen behandelt. 

      Produkt- und Systemaudits werden von Supplier Quality Management bei unseren Lieferanten durchgeführt und umfassen die Bereiche Umweltmanagement, Arbeitsschutz und -sicherheit, Qualitätsmanagement, Compliance und Menschenrechte. Neben Schwachstellen, Risiken und Verbesserungspotenziale der entsprechenden Managementsysteme wird dabei auch die Einhaltung des Krones Verhaltens- und Lieferantenkodex betrachtet.

      Hinweisgebersystem und Berichterstattung

      Berichte über vermutete Nichteinhaltung im Zusammenhang mit Aktivitäten Krones und seinen Geschäftspartner, einschließlich Aktivitäten, die ein Risiko von Sklaverei, Knechtschaft, Zwangs- oder Zwangsarbeit oder Menschenhandel bergen, können über verschiedene Meldekanäle weitergeleitet werden, darunter direkter Kontakt zu regionalen Kontaktpersonen und das digitale Krones Integrity System, das öffentlich über die Unternehmenswebsite zugänglich ist. Dies kann entweder anonym geschehen, oder die Person(en), die den Verstoß meldet, können ebenfalls ihren eigenen Namen angeben. Informationen über Menschenrechtsverletzungen können im Portal klar als solche gekennzeichnet werden, was eine gezielte Verarbeitung der Informationen ermöglicht. Eingehende Berichte werden von den zuständigen Bereichen überprüft. Wenn festgestellt wird, dass tatsächlich ein Verstoß vorliegt, werden geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen.

      Im Rahmen der jährlichen nicht-finanziellen Berichterstattung veröffentlicht Krones Informationen über die Fortschritte bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Menschenrechten. Alle prozessbezogenen und projektbezogenen Maßnahmen werden transparent im nicht-finanziellen Bericht des jeweiligen Geschäftsjahres kommuniziert.

      Geschäftsbericht Konzern 2025 (Nichtfinanzielle Erklärung)

      Neutraubling, July 2026
      Neutraubling, July 2026
      Thomas Ricker
      Chief Executive Officer
      Krones AG
      Uta Anders
      Chief Financial Officer
      Krones AG
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