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    UK Modern Slavery Act
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    UK Modern Slavery Act

      UK Modern Slavery Act

      Britisches Gesetz gegen moderne Sklaverei (UK Modern Slavery Act 2015), Erklärung über die Grundsätze und Richtlinien des Unternehmens für das Geschäftsjahr 2022

      Vorliegende Grundsatzerklärung erfolgt gemäß § 54 Teil 6 des Modern Slavery Act 2015 (britisches Gesetz gegen moderne Sklaverei) und beschreibt die Maßnahmen, mit denen Krones sicherstellt, dass unser Geschäftsbetrieb weder Sklaverei noch Menschenhandel unterstützt.

      Geschäftsmodell und Märkte

      Als Systemlieferant stattet Krones Brauereien, Getränkeabfüller und Lebensmittelproduzenten auf der ganzen Welt aus – mit Einzelmaschinen genauso wie mit ganzen Produktionsstätten. Unsere Lösungen decken jeden einzelnen Prozessschritt der Produktion ab – angefangen bei der Produkt- und Behälterherstellung über die Abfüllung und Verpackung bis hin zum Materialfluss und Behälter-Recycling. Das Unternehmen verfügt über ein dichtes Netz aus Niederlassungen auf der ganzen Welt. Unsere Lieferkette, über die wir Rohstoffe, Montage-Dienstleistungen, Hardware und Software für Informationstechnologie, Kapitalinvestitionen sowie Verbrauchsgüter beziehen, umspannt den gesamten Globus.

      In Großbritannien ist die Krones Gruppe über ihre Tochtergesellschaft Krones UK Ltd. tätig. Auch Krones UK Ltd. hat sich den folgenden Grundsätzen und Maßnahmen zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht verschrieben. Sie verpflichtet sich, die ihr obliegenden Auflagen im Rahmen des britischen Gesetzes gegen moderne Sklaverei (UK Modern Slavery Act 2015) zu erfüllen und somit jede Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel in der Lieferkette zu verhindern.

      Regeln und Richtlinien

      Der Krones Verhaltenskodex (Code of Conduct) gilt für alle Mitarbeiter, Werke und Tochterunternehmen weltweit. Er basiert auf unserem Unternehmensleitbild und stellt die konzernweite Einhaltung von Gesetzen, Normen und Richtlinien sicher, um ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das Integrität, Respekt und ein faires und verantwortungsvolles Handeln garantiert. Alle Mitarbeiter in der Krones Gruppe haben sich zur Einhaltung dieser Richtlinie verpflichtet. Folglich unterstützt jeder Mitarbeiter die gleichen Grundsätze in Bezug auf Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung.

      Krones erwartet auch von seinen Geschäftspartnern ausnahmslos, diese Grundsätze einzuhalten. Sie sind im Lieferantenkodex der Krones Gruppe (Krones Group Supplier Code) festgelegt. Wie im Lieferantenkodex festgelegt, erwartet Krones von all seinen Lieferanten, die geltenden internationalen Normen einzuhalten, so zum Beispiel:

      • die Prinzipien des Global Compact der United Nations (UN),
      • die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO),
      • die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD),
      • die Grundsätze des Base Code der Ethical Trading Initiative (ETI)

      sowie das britische Gesetz gegen moderne Sklaverei (UK Modern Slavery Act 2015). Weiter sind im Lieferantenkodex der Krones Gruppe die von den Lieferanten einzuhaltenden Maßstäbe in Bezug auf Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Misshandlungen festgelegt, welche auch dem britischen Gesetz gegen moderne Sklaverei (UK Modern Slavery Act 2015) entsprechen. Von den Geschäftspartnern wird erwartet, dass sie sich einverstanden erklären, den Verhaltenskodex für Lieferanten zu befolgen. Sie müssen deshalb in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der im Kodex festgelegten Maßstäbe überprüfen, mit ihren jeweiligen Geschäftspartnern in Dialog treten und es Krones gestatten, diesbezügliche Betriebsprüfungen durchzuführen. Im Falle einer Nichteinhaltung behält sich Krones das Recht vor, entsprechend zu reagieren.

      Krones macht keine wissentlichen Geschäfte mit Geschäftspartnern oder unterstützt diese, wenn sie in Sklaverei oder Menschenhandel verwickelt sind. Jeder Verstoß gegen die im Lieferantenkodex festgelegten Grundsätze und Anforderungen gilt als wesentliche Störung der Vertragsbeziehung durch den Geschäftspartner. Darüber hinaus steht Krones das Recht zu, einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen mit Geschäftspartnern außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn die Geschäftspartner den Lieferantenkodex nachweislich nicht erfüllen oder keine Verbesserungsmaßnahmen anstreben und umsetzen, nachdem ihnen hierzu von Krones eine angemessene Frist gesetzt wurde.

      Risiken und Due-Diligence

      Menschenrechtliche Risikoanalysen ermöglichen es Krones, die Anfälligkeit für etwaige Menschenrechtsverstöße besser einschätzen zu können, um bereits im Vorfeld präventiv tätig zu werden. Risiken aus der eigenen Geschäftstätigkeit werden auf Basis der Ergebnisse mehrerer externer Sozialaudits analysiert. Als Grundlage für die qualitative Risikobewertung von Lieferanten werden länder- und produktspezifische Menschenrechtsrisiken anhand öffentlich zugänglicher Datenbanken aufbereitet.

      Ergänzt werden diese Risikobewertungen durch Findings aus den Compliance-Due-Diligence-Prüfungen, aus denen ebenfalls Hinweise auf etwaige Menschenrechtsverstöße in der Wertschöpfungskette resultieren können. Im Due-Diligence-Regelprozess werden Kunden, Vermittler, Lieferanten, Drittzahler, neue Geschäftsführer und neue Mitglieder des Top-Managements prozessintegriert anhand öffentlich zugänglicher Daten auf Compliance-Vorfälle kontrolliert.

      Die Erkenntnisse aus den Risikoanalysen und den Due-Diligence-Prüfungen fließen in den regulären konzernweiten Meldeprozess des Risikomanagements ein und werden in bestehende Personal-, Einkaufs- und Auditprozesse integriert.

      Schulungen und Audits

      Im Rahmen unseres Compliance-Managements müssen alle Mitarbeiter in der Krones Gruppe erfolgreich die Compliance-Schulung absolvieren. Krones erwartet von seinen Beschäftigten, den Verhaltenskodex zu befolgen. Hierbei handelt es sich um eine arbeitsrechtlich verankerte Verpflichtung. Die Geschäftsführer der jeweiligen Gesellschaften müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter über den Verhaltenskodex in Kenntnis gesetzt werden und im Rahmen ihrer jeweiligen Führungsstruktur selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Alle Mitarbeiter der Krones Gruppe werden über Änderungen im Verhaltenskodex auf dem Laufenden gehalten.

      Produkt- und Systemaudits bei unseren Lieferanten finden durch das Global Quality Management statt und erstrecken sich über die Themengebiete Umweltmanagement, Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement sowie Compliance und Menschenrechte. Neben Schwachstellen, Risiken und Verbesserungspotenzialen der entsprechenden Managementsysteme wird dabei auch die Einhaltung des Krones Verhaltens- und Lieferantenkodex betrachtet. Die entsprechenden Folgemaßnahmen des Audits werden dann durch die auditierte Organisation festgelegt und mit dem jeweiligen Maßnahmenverantwortlichen abgestimmt. 2021 wurden insgesamt drei Produktaudits und zehn Sozialaudits bei Lieferanten der Krones AG durchgeführt. Die niedrige Anzahl an Audits im Vergleich zu den Vorjahren lässt sich auf die Reisebeschränkungen im Zuge der COVID-19 Pandemie zurückführen.

      Meldewesen und Berichterstattung

      Meldungen von Verdachtsmomenten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Organisation und deren Geschäftspartnern, einschließlich der Tätigkeiten, die das Risiko von Sklaverei, Knechtschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit oder Menschenhandel bergen, können an den jeweiligen Vorgesetzten oder den konzernweiten Menschenrechtsbeauftragten (human.rights@krones.com) weitergegeben werden, und zwar in persönlicher, elektronischer, schriftlicher oder telefonischer Form. Zusätzlich besteht für sämtliche Anspruchsgruppen die Möglichkeit, über das Internetportal Krones Integrity – öffentlich zugänglich über die Corporate Website – auf Verstöße gegen geltendes Recht oder konzerninterne Regeln hinzuweisen – wahlweise anonym oder unter Nennung des eigenen Namens. Seit Anfang 2019 lassen sich Hinweise auf Menschenrechtsverstöße im Portal eindeutig als solche kennzeichnen und entsprechend zielgerichtet bearbeiten. Die eingehenden Informationen werden von den zuständigen Bereichen geprüft und im Falle eines tatsächlichen Verstoßes mit geeigneten Maßnahmen beantwortet, um den aufgedeckten Missstand schnellstmöglich zu beseitigen.

      Im Rahmen der jährlichen nichtfinanziellen Berichterstattung publiziert der Krones Konzern den Fortschritt bezüglich der Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Sämtliche prozess- und projektbezogenen Maßnahmen sind im Nichtfinanziellen Bericht des jeweiligen Geschäftsjahres transparent kommuniziert.

      https://www.krones.com/media/downloads/GB_2022_Konzern-NFB_d.pdf

      Neutraubling, 30. Juni 2023
      Bolton, 30th June 2023
      Christoph Klenk
      Chief Executive Officer
      Krones AG
      Andrew Wilson
      Managing Director
      Krones UK Ltd.
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